Rechtsanwalt Martin Strieder

Herr Rechtsanwalt Martin Strieder ist Fachanwalt für Familienrecht und zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Herr Rechtsanwalt Martin Strieder ist durch das Magazin FOCUS SPEZIAL in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut Statista GmbH 2019 in die Top-Anwaltsliste für Familienrecht aufgenommen worden. Die Auswahl der TOP-Anwälte basiert auf Empfehlungen von anderen Rechtsanwälten, die in einer Online-Befragung durch das Marktforschungsinstitut ermittelt worden sind. (Quelle: FOCUS SPEZIAL Ihr Recht Nr. 3 2019 erschienen in Focus Line Extensions GmbH). Auch in 2020 - 2022 ist die Aufnahme in die Liste der Top-Rechtsanwälte im Familienrecht unter der neuen Kanzlei Strieder Rechtsanwalt erfolgt.

Im Familienrecht nehmen die Ermittlung von unterhaltsrelevantem Einkommen Selbstständiger und die Güterauseinandersetzung einen besonderen Platz ein.  Aufteilung und Übertragung von Miteigentumsanteilen an Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern nebst Wohnraumzuweisung stehen bei Trennung und Scheidung oftmals zur Regelung an.  Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich bei Scheidung sind für die Mandanten oft unübersichtlich und rechtlich nicht zu durchdringen. Hierzu bedarf es besonderer Rechtskenntnisse, um zu durchsetzbaren Ansprüchen zu gelangen. Allerdings geht es im Familienrecht nicht immer nur um die wichtigen materiellen Folgen einer Trennung und Scheidung, sondern oftmals  in gleichem Maße um Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes, bei denen Rechtsanwalt Strieder eine besondere Verantwortung wahrnimmt.

Herr Rechtsanwalt Martin Strieder hat als Autor an einem Kommentar zum Familienvermögensrecht mitgewirkt und dort insbesondere den Zusammenhang zwischen Arbeitsrecht und Familienvermögensrecht dargestellt sowie das Kapitel: "Ausgleichsmechanismen" bei Vermögensübertragungen während bestehender Ehe oder nichtehelicher Lebensgemeinschaft geschaffen. Hierbei werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie Vermögensübertragungen bei Scheitern der Ehe berücksichtigt werden können.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist RA Strieder auf dem Gebiet des Individual- aber auch des Kollektivarbeitsrechts tätig. Die Beratung bei Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen oder auch bei Betriebsvereinbarungen sind ein ebenso wichtiger Arbeitsbereich wie die anwaltliche Vertretung bei Abmahnung, Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungs- und Abfindungsvertrages. Er kann auf umfangreiche Erfahrungen bei der Vertretung von Konzernunternehmen, mittelständischer Betriebe aber auch Freiberuflern wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater verweisen. Herr Rechtsanwalt Strieder vertritt aber ebenso engagiert Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Geschäftsführer und Vorstände.

Das kirchliche Dienst- und Tarifvertragsrecht einschließlich des Mitarbeitervertretungsrechts ist eines seiner besonderen Rechtsgebiete. Herr Rechtsanwalt Martin Strieder vertritt Kirchengemeinden und Kirchenkreise aber auch kirchliche Mitarbeiter.

Herr Rechtsanwalt Martin Strieder ist zunehmend auch mit dem gewerblichen Mietrechts befasst. Er vertritt Investoren und Gewerbetreibende bei Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlungen sowie bei Fragen zu bestehenden Verträgen.

Weitere Tätigkeitsbereiche:

  • Erbrecht
  • Verkehrsrecht
  • kirchliches Tarif- und Dienstvertragsrecht

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